play and fun team

AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand Mai 2024)

Folgende Vertragsbedingungen werden von der play and fun team GmbH (nachfolgend kurz PAFT genannt) dem Kunden überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:

 

I. Vertragsabschluss/Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unter­zeichnung des Auftrages bzw. bei Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Kunde eine Anzahlung leistet, die PAFT als solche entgegennimmt, oder PAFT mit der Erfüllung der Vertrags­leistungen gegenüber dem Kunden widerspruchs­los beginnt.
  2. PAFT erstellt eine ordnungsgemäße Abrech­nung. Alle Preise für Agentur­leistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto, beim Engagement von Künstlern über die Agentur zzgl. Künstler­sozialabgabe auf Künstler­honorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse fest­gelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwert­steuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat PAFT Anspruch auf Zahlung dieser Steuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist – falls nicht anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge.
  3. Alle Aufwendungen und Auslagen von PAFT, die nicht nach Maßgabe der Leistungs­beschreibung von PAFT zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet und nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von PAFT in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Kunden, durch unverschuldete Transport­verzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von PAFT sind.
  4. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungs­beschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn PAFT nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. PAFT ist berechtigt, Arbei­ten, die PAFT im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzu­rechnen.
  5. PAFT ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und bankübliche Ver­zugszinsen zu berechnen.
  6. Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, Gebüh­ren sonstiger Verwertungsgesellschaften und Künstler­sozialversicherungs­­­abgaben, sowie Ener­gie-, Wasser- und Abfall­kosten und die Kosten für eine ausreichende Veranstaltungshaftpflicht­versi­che­­rung, sowie etwaige Veranstaltungs­ausfall- und/oder Elektro­nik-/Equipment­versiche­rung werden vom Kunden übernommen.

II. Durchführung und Organisation

  1. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veran­staltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzepts. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
  2. PAFT ist in der Ausgestaltung des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt PAFT nicht.
  3. PAFT ist berechtigt, die vereinbarten Ver­trags­leistungen einschließlich eines Pro­gramms (z.B. beim Ausfall vorgesehener Künstler) und die Versorgung mit Speisen und Getränken zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglich verein­barten Leistung nicht nachteilig verändert wird.
  4. Bei Bereitstellung oder Buchung der Ausstellungs- und/oder Veranstaltungs­räume durch den Kunden werden die Örtlichkeiten an den Auf-, Abbau- und Veranstal­tungstagen Mitarbeitern und Beauf­tragten von PAFT für den Aufbau von Messe­ständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschal­lungs­technik, sowie für Bühnen­proben zugänglich gemacht. Der Abbau beginnt unmittel­bar nach Veran­stal­tungsende. Alle Veranstaltungs- und Raum­kosten, wie Energie, Raum­miete, Aufsichts­personal, Saaltechnik, Reini­gung, Feuer­wehr medizinische Notfallversorgung etc. werden direkt vom Kunden abgerechnet. Künstler­garde­roben müssen in ausreichendem Umfang gestellt werden.
  5. Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. PAFT wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. PAFT ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
  6. Gegenstände des Kunden (give aways, Banner, Technik etc.) reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern nicht besonders vereinbart, veranlasst PAFT den Versand nach eigenem Ermessen ohne Verantwortung für eine beson­dere Verpackung oder den billigsten und/oder schnell­sten Weg. Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung von PAFT erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von PAFT angegebenen Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt unfrei ab Einsatzort. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist PAFT berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Etwaige Tran­sportschäden sind PAFT unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Tran­sportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.

III. Rücktritt und Unmöglichkeit

  1. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat, so behält PAFT den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. PAFT wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart und durch anderweitige Verwen­dung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben bös­willig unterlässt. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
  2. PAFT ist berechtigt, bei höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm, Hagel) und aufgrund von besonderen Ereignissen (Epidemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anord­nungen etc.) die Veranstaltung zu verkürzen oder abzusagen. Bei Nichterbringung der Vertrags­leistung durch PAFT oder seiner Beauftragten infolge höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. In diesen Fällen behält PAFT den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile und nachweislich angefallene Fremdkosten gemäß Zahlungsplan. Für die Leistungen von PAFT, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungs­plan erbracht wurden, steht PAFT ein dieser Leistung ent­spre­chender Honoraranteil zu.
  3. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei PAFT. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Kunde vom Vertrag durch schriftliche Anzeige zurücktreten.
  4. Bei Rücktritt durch den Kunden kann PAFT angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgange­nen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädi­gung für den Rücktritt, kann PAFT unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschali­sierten Anspruch auf Rücktritts­gebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
    • ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Honorars
    • ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Honorars
    • ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Honorars

          Berechnungsgrundlage ist das mit dem Kunden vereinbarte Honorar zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten,      Übernachtung,    Verpflegung etc.). Dem Kunden bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von PAFT in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem hat die PAFT im Falle des Rücktritts durch den Kunden Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, etc.

V. Haftung/Versicherung

  1. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von PAFT verursacht worden sind, haftet PAFT nur bei fahrlässigem oder vorsätz­lichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegen­stehen.
  2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwick­lung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der eigenen und angemieteten Ausrüstung von PAFT trägt der Kunde. PAFT übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitun­gen durch die Installation von Bühnen, Messeständen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gleiches gilt bei der Beschädigung von durch PAFT angemie­tetem Equipment. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichend dimensio­nier­­te Veranstaltungs­haft­pflicht­versi­che­rung abzuschließen und PAFT auf Verlangen nachzuweisen.
  3. Soweit im Rahmen der Veranstaltung die Möglich­keit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, Wettbewerben etc. (z.B. Canyoning, River Rafting, Bungee Jumping, Kite-Surfing, Tauchen, Klettern, Cartfahren, Tontauben­schießen etc.) angeboten wird, wird auf die in der Natur der Sache liegenden üblichen Gefahren hingewiesen. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. PAFT und die involvierten Leistungsträger haften nur dafür, dass sie die der Aktivität innewohnende Gefahr nicht vorsätzlich oder grob erhöhen.
  4. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuld­hafter Vertragsverletzung haftet PAFT nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadens­ersatz­an­sprüche gegenüber PAFT ist damit ausgeschlossen. Bei schuld­hafter Vertrags­verletzung des Kunden ist PAFT nicht verpflichtet, die Veran­staltung durchzuführen.
  5. PAFT hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von PAFT entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn PAFT trotz vorgebrachter Beden­ken auf Weisung des Kunden die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde PAFT von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen PAFT geltend gemacht werden, freizustellen.
  6. Soweit PAFT in Erfüllung des Vertrages auf Wunsch und im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätig­keit auf die Korrespondenz und Koordination mit den Dritten. PAFT ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von PAFT im Namen des Kunden beauftragte Dritte sind im Verhältnis von PAFT zum Kunden nicht Erfüllungs­gehilfen von PAFT im Sinne von § 278 BGB.

VI. Verschwiegenheit/Urheberrechte

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben. Die Vertragsparteien gestatten sich gegen­seitig, Pressemitteilungen herauszugeben. PAFT ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
  2. Die skizzierten Ideen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von PAFT. Der Kunde erkennt das uneingeschränkte Urheberrecht an allen von PAFT genannten oder von ihren Beauftragten erstellten Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Ideenmaterialien, Zeichnungen und son­stigen Unterlagen an. Auch durch Zahlung eines Honorars gehen die Nutzungsrechte nicht an den Kunden über. Eine Nutzung der Konzepte und Entwürfe durch den Kunden ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke, dem vorgesehe­nen Zeitraum und dem definierten Geltungsbereich zulässig. Vervielfältigungen bedürfen der aus­drück­­­lichen vorherigen Zustimmung von PAFT. Der Kunde verpflichtet sich, das Konzept weder im Ganzen noch in Einzelteilen inhaltlich Dritten zugänglich zu machen.
  3. Videos und Fotos von Veranstaltungen sind für PAFT urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch den Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung durch PAFT möglich.
  4. PAFT ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu doku­mentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduk­tionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungs­bereichen. PAFT behält sich ein Einspruchsrecht für eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern jeder Art durch den Kunden oder durch Dritte vor.
  5. PAFT verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Datenschutz­erklärung der PAFT ist unter https://www.playandfunteam.de/datenschutz/ abrufbar

VII. Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
  2. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf einen etwaigen Verzicht auf die Schriftform.
  3. Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertrags­parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – das Amtsgericht bzw. das Landgericht Göttingen, unab­hängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.